VERWALTUNGSGERICHT ENTSCHEIDET: Presse ist nun fast jeder

Das Verwaltungsgericht Minden hat eine folgenschwere Entscheidung getroffen. Ein Youtuber verlangte, vom Gericht Presseprivilegien eingeräumt zu bekommen. Die erhält er, viel tun muss er dafür nicht. Mit dem Aufkommen neuer Medien und sogenannter Influencer ist es schwer, zu entscheiden, wer wirklich Journalist ist und damit besondere Rechte geltend machen kann. In einem spektakulären Beschluss hat nun das Verwaltungsgericht Minden den Pressebegriff weit ausgelegt (Az.: 1 L 729/23).

Es ging um einen Youtuber, der ins Landgericht Bielefeld zwei Smartphones, Stativ und Laptop mitnehmen wollte. Geplant waren Bewegtbildaufnahmen vor und nach einer Verhandlung. Wegen eines drohenden Drehverbots suchte der Youtuber gerichtlichen Schutz. Er argumentierte, er gehöre zur Presse. Dem stimmten die Mindener Richter zu.


 

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