Bei vielen Grundeigentümern sind bereits die ersten Bescheide zur Grundsteuer angekommen. Wer Einspruch einlegen möchte, sollte sich beeilen. Hier gibt es das Musterschreiben.

München/Berlin – Die neue Grundsteuer sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder für hitzige Diskussionen. Erst machten die Formulare zur Grundsteuererklärung Probleme, jetzt droht den Finanzämtern eine Welle an Einsprüchen. Denn: Wer innerhalb der vierwöchigen Frist einen Fehler in einem der Bescheide entdeckt, sollte auch unbedingt Einspruch einlegen. Selbiges gilt, wenn die angesetzten Werte für zum Beispiel Bodenrichtwert, Mietwert oder Wohnfläche für unrechtmäßig gehalten werden, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt).


 

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