Schützen das Verfassungsgericht und andere Gerichte noch unsere Grundrechte und den Rechtsstaat?
Das Verfassunggericht soll uns vor rechtswidrigen Übergriffen des Staates und vor bürgerwidrigen Bedrohungen schützen. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das dies nicht mehr gut funktioniert wurde schon häufiger an fragwürdigen Urteilen des Verfassungsgerichts deutlich.
Analysiert man die Arbeit des Verfassungsgerichtorgane etwas tiefer fällt einiges auf. Es läuft in der Konsequenz auf folgndes hinaus, nämlich die Suspendierung der Grundrechte zugunsten höherer Zwecke. Der verlinkte Bericht beleuchtet an Hand des Beschlusses vom 24. März 2021, zum „Klimaurteil“ und die Entscheidungen zur Klage gegen die „Bundesnotbremse“ im April 2021 das Handeln des Gerichts. Die Grundlagen, wie hier geurteilt wurde, werden sehr deutlich. Leider nicht zu Schutz der Bürger, sonder zum Schutze der Regierung.
Ein Richter oder eine Richterin egal welcher Herkunft und welchen Hintergrundes, der oder die sich vor allem als Anwalt der Bürger und der Grundrechte versteht, wie es früher Hans-Jürgen Papier und Udo di Fabio taten, täten dem Bundesverfassungsgericht ganz gut. Es gibt sie dort leider nicht mehr.
An Hand eines Interviews mit der Verfassungsrichterin Susanne Baer wird deutlich, wie die Rechtstaatlichkeit inzwischen politisch eingefärbt ist und wie dieses höchste Gericht arbeitet.
Wie das Verfassungsgericht Bürger
zu Schutzbefohlenen machte -Publico (publicomag.com)






