Es wird immer Besser 😎 Und für Firmen dürfen die Städte/Gerichtsvollzieher kein Geld eintreiben. das wird bis heute oft von einigen Rundfunkanstalten missbraucht.

Wie eine Gemeinde wickeln die Anstalten Rechnungstellung, Mahnung und Zwangsvollstreckung eigenmächtig ab. Eine Verwaltungsvollstreckung kann aber nur eine staatliche Behörde vornehmen, so die Kammer. Dem Südwestrundfunk mangele es jedoch schlicht "an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts". 

Vielleicht hilft das Urteil den einen oderen Betroffen  gegen die Willkür der Kommunen.

Ein paar LINKS hierzu:


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