BFH verteidigt STEUERZAHLER bei Grundsteuerreform!
BFH: Aktenzeichen II B 78/23 und 79/23
Noch gilt die Grundsteuerneutralität, d.h. das Gesamtaufkommen darf den Wert von 2023 nicht überschreiten! Hoffen wir, dass diese Vorgabe nicht aufgehoben wird.
Ein Bericht zur Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer.






