Keine Abschiebung, erneute Messerattacke: Geduldeter
Intensivtäter aus Eritrea steht wieder vor Gericht.
"... Nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung hat der 29-jährige Messerangreifer in Dresden einen weiteren Menschen schwer verletzt.
Zwar hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen „Schutzstatus als Asylsuchender“ widerrufen, doch gleichzeitig wurde ein Abschiebeverbot verhängt, da Khalid O. gegen den Widerruf klagte. Bis das Gericht ein Urteil fällt, bleibt er offiziell geduldet – und kann nicht in Abschiebehaft genommen werden. ..."






