Beweislastumkehr – bei Verdacht schuldig!
In Rechtsstaaten gilt der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“, was bedeutet, dass der Staat die Schuld nachweisen muss. Bis dahin gilt jeder Angeklagte als unschuldig.
Nachdem bei der „Reichsbürger“-Razzia auch Soldaten und eine Richterin verhaftet wurden, möchte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Disziplinarrecht ändern. Die Unschuldsvermutung als zentraler Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaates würde außer Kraft gesetzt werden. Dies bedeutet: Schuldig bei Verdacht.
Wenn Innenministerin Faeser das umsetzt, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Zunächst soll es nur für Beamte gelten, aber wenn es erst einmal eingeführt ist, kann man es problemlos auf alle Teile der Bevölkerung ausweiten.
In der Praxis wird das bedeuten, dass jedem vorgeworfen werden kann, nicht verfassungstreu zu sein, bloß weil er die Regierung kritisiert, und er dann seine Unschuld beweisen muss.
Das kommt einer Aufgabe des Rechtsstaates gleich!






