Der Bürger mit einem gessunden Menschenverstand fragt sich, was ist mit der deutschen Richterschaft los?

"Mohammad M. (23) belästigte und befummelte fünf junge Frauen, vergewaltigte eine von ihnen. Vor dem Jugendschöffengericht des Regensburger Amtsgerichtes gab er das alles auch zu – und spazierte doch als freier Mann aus dem Gerichtssaal!

Grund der Richter sprach aus, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür sei, wie man in Deutschland gut ankommen kann, so die Aussage des Verteidigers Christian Reiser zur BILD-Zeitung. Der zweite Anwalt Jörg Meyer: „Er ist im Prinzip voll integriert.“"

Dieses Urteil muss für die Opfer unerträglich sein.

Ein Bericht in der BILD.

Kommentar: Dieser Mohamed kam mit der großen Flüchtlingswelle 2015 ins Land, bekam einen anerkannten Flüchtlingsstatus. Ein Flüchtling aus Afghanistan, der wegen der unmenschlichen Zustände und der Bedrohung durch die Taliban in seinem Heimatland nicht mehr leben konnte.

Er durfte die Hauptschule besuchen, schloss mit „sehr gut“ ab, bekam einen Job als Installateur. Deshalb erkannte der Richter ihn als „voll integriert“, als „Musterbeispiel dafür, wie man gut in Deutschland ankommen kann…“

Also: Ein 23-Jähriger wird nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zur Tatzeit 19 Jahre alt war. In Ordnung. Der Richter erkennt die 6 Monate Untersuchungshaft als teilweise strafmildernd an. Auch das ist nachvollziehbar. Aber eine Bewährungsstrafe für ein Verbrechen, für das jeder andere im Gefängnis landen würde – insbesondere bei dieser Vorgeschichte?

Mohammad wurde übrigens am Münchner Flughafen verhaftet, als er aus den Ferien zurückkam. Nicht aus Mallorca, nicht aus Kroatien – nein, er kam aus dem Urlaub in Afghanistan.

Noch einmal: Ein Flüchtling, der angeblich in seinem Heimatland verfolgt, unter Lebensgefahr die beschwerliche Reise in das friedliche und Glück-verheißende Deutschland durchleidet, macht Urlaub in eben diesem lebensfeindlichen Heimatland?


 

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