Justizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab
– stattdessen drängt sie auf die Speicherung von IP-Adressen.
„Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich gegen die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen.
Am Donnerstag hatte der bayerische Digitalminister eine solche Pflicht gefordert und auch der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts hatte sich dafür ausgesprochen. „Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig“ (…)
Obgleich Justizministerin Hubig eine Klarnamenpflicht ablehnt, befürwortet sie dennoch eine Vorratsdatenspeicherung. In einem Gesetzesentwurf des Justizministeriums ist anstatt von Vorratsdatenspeicherung von einer „vorsorglichen IP-Adressenspeicherung“ die Rede. Anbieter von Internetdiensten sollen verpflichtet werden, IP-Adressen, die der Identifikation eines Geräts im Internet dienen, drei Monate lang zu speichern und für den Zugriff durch Sicherheitsbehörden vorzuhalten.
Diese Maßnahme solle auch der leichteren Bekämpfung von „strafbarem Hass“ dienen.“ …“






