Der Bundeswehreinsatz in Grönland ist verfassungswidrig.
Von Peter Gauweiler

"Die Entsendung deutscher Soldaten erfolgte ausdrücklich außerhalb der Nato-Strukturen. Damit entfällt die einzige verfassungsrechtlich anerkannte Brücke für bewaffnete Auslandseinsätze jenseits der Landesverteidigung. (...)

Der Auftrag der Bundeswehr lautet: Verteidigung. Nicht bewaffnete Außenpolitik. Art. 87a Abs. 1 GG legitimiert ausschließlich die Aufstellung und den Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung. Verteidigung meint die Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf Deutschland oder das Bündnisgebiet.

Grönland ist weder deutsches Hoheitsgebiet noch liegt ein Verteidigungsfall vor. Die Norm ist keine Blankoermächtigung für rechtlich ungeerdete Militärpräsenz. Art. 87a GG zur Rechtfertigung dieser Aktion scheidet vollständig aus. (...)

Der Einsatz diente weder der Verteidigung noch der kollektiven Sicherheit, sondern will militärische Präsenz ohne tragfähige verfassungs- und völkerrechtliche Grundlage demonstrieren. Ein Bundestagsmandat hätte diesen Mangel nicht heilen können.

Es gibt Einsätze, bei denen nicht erst Schüsse fallen müssen, um die Verfassung zu brechen. Der Bundeswehr-Einsatz in Grönland ist ein solcher Fall. Er findet in einem Raum statt, in dem keine Bedrohung Deutschlands, wohl aber eine konkrete militärische Drohung der USA gegen die bestehende staatliche Ordnung Grönlands ausgesprochen wurde. Wer in einer solchen Lage Truppen entsendet, verlässt die Rolle des Bündnispartners und begibt sich in die Nähe einer machtpolitischen Intervention ohne Mandat...."

Der Maßstab bleibt unverrückbar: keine Nato, kein UN-Mandat, kein Verteidigungsfall. Und erst recht kein Einsatz gegen den eigenen Hauptverbündeten. Grönland liegt fern. Die verfassungsrechtliche Grenze liegt näher – und sie ist hier nicht nur berührt, sondern überschritten. (...)"

Ein Bericht der WELT.

Dazu ein Video von ALEXANDER RAUE.


 

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