Es wird immer Besser 😎 Und für Firmen dürfen die Städte/Gerichtsvollzieher kein Geld eintreiben. das wird bis heute oft von einigen Rundfunkanstalten missbraucht.
Wie eine Gemeinde wickeln die Anstalten Rechnungstellung, Mahnung und Zwangsvollstreckung eigenmächtig ab. Eine Verwaltungsvollstreckung kann aber nur eine staatliche Behörde vornehmen, so die Kammer. Dem Südwestrundfunk mangele es jedoch schlicht "an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts".
Vielleicht hilft das Urteil den einen oderen Betroffen gegen die Willkür der Kommunen.
Ein paar LINKS hierzu:
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Siehe: Stern:
https://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html -
GEZ-Eintreiber kassieren Pleite vor Gericht: Ihre Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen,
deine Stadt oder Kommune ist als Eintreiber nicht zuständig siehe Gerichtsurteil:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332 -
ARD und alle Rundfunkanstalten sind im internationalen Firmenregister DUN and BRADSTREET eingetragen:
https://www.bisnode.de/upik-profile/537587755/arbeitsgemeinschaft_der_offentlich-rechtlichen_rundfunkanstalten_der_bundesrepublik_deutschland/ -
GEZ - Unterstützungs G.m.b.H. - Dun & Bradstreet:
https://www.bisnode.de/upik-profile/314107041/gez_-_unterstutzungs_g_m_b_h_/






