Recht
NATO-Vertrag, Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen mit Unterzeichnungsprotokoll zum Zusatzabkommen und ergänzenden Abkommen, PfP-Truppenstatut, EU-Truppenstatut, Streitkräfteaufenthaltsgesetz
Die bewährte Ausgabe bietet rund 30 Texte, die die Rechtsverhältnisse von Streitkräften der NATO, der EU und des Bündnisses "Partnership for Peace" (PfP) betreffen. In den Texten sind besonders Fragen geregelt, die das Verhältnis zwischen den Streitkräften und ihren Angehörigen (Soldaten und Gefolge) einerseits und den zivilen Behörden oder Privatpersonen des Stationierungslandes andererseits ordnen. Hierbei geht es u.a. um Haftungsfragen, etwa im Straßenverkehr, sowie um Zölle und Abgaben.
Die Sammlung ist daher nicht nur für die Streitkräfte selbst von Interesse, sondern für Rechtsbeziehungen mit Streitkräften und ihren Angehörigen generell.
Vorteile auf einen Blick
- kompakt
- aktuell
- verlässlich
Die Neuauflage berücksichtigt zusätzlich das Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Rechtsstellung des zu den Organen der Europäischen Union abgestellten beziehungsweise abgeordneten Militär- und Zivilpersonals, der Hauptquartiere und Truppen, die der Europäischen Union gegebenenfalls im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben im Sinne des Artikels 17 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich Übungen, zur Verfügung gestellt werden, sowie des Militär- und Zivilpersonals der Mitgliedstaaten, das der Europäischen Union für derartige Aufgaben zur Verfügung gestellt wird (EU-Truppenstatut).
Eingearbeitet sind ferner wichtige Änderungen des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes (SkAufG) sowie die Neufassung des Truppenzollgesetzes.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, mit Stationierungsfragen und Zollrecht befasste Bundes- und Landesbehörden, Rechtsberater der Bundeswehr und der in Deutschland stationierten Streitkräfte, Versicherungen, Verwaltungs- und Zivilgerichte.
[In diesem Werk findet sich auch das Besatzungsrecht...]
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Haben Sie das gewusst?
Eine Entscheidung des Landgericht Arnsberg zum Thema Unterschriften bei Haftbefehlen.
Zitat im Urteil 9/2022l:
"Das Fehlen der Unterschrift ist ein wesentlicher Mangel, der einen Strafbefehl nicht wirksam werden lässt. [...] Ähnlich wie bei einer Urteilsurkunde kann auch bei einem Strafbefehl nur durch die Unterzeichnung dokumentiert werden, dass der Richter die Verantwortung für den Inhalt des – gemäß § 408 Abs. 3 StPO nicht von ihm herrührenden – Schriftstücks übernehmen wollte."
👉 Prüft nochmal alle Strafbefehle! Der ein oder andere könnte einen Strafbefehl ohne Unterschrift erhalten haben.
Gesamtes Urteil:
https://rewis.io/urteile/urteil/o36-16-09-2022-3-ns-110-js-147121-9222/






